Denkmalschutz
Alle Denkmäler, die für die Geschichte des Menschen, für die Städte und Siedlungen , für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse von Bedeutung sind und für deren Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche und städtebauliche Gründe vorliegen, sind im öffentlichen Interesse auf Dauer zu schützen.